Die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet erhöht. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen. Weiter führen viele Bäche im Oberbaselbiet kaum noch Wasser. In mehreren Abschnitten wurden Bäche abgefischt. Viele Fische und sonsitige Wasserlebewesen sind schon verendet. Die Situation wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. Ohne Niederschlag werden die Bäche nur durch Quellen und Grundwasser gespiesen. Die starke Nutzung von Grund- und Quellwasser für die Wasserversorgung verringert den Abfluss der Bäche zusätzlich.
Entsprechend wird bis auf Widerruf verfügt:
- Das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk ist verboten.
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen / Heissluft-Ballons (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot. Dies mit Ausnahme des Rheins und der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.
Kantonaler Führungsstab